TÜV-getestete Botendienst-Kühltasche mit Qualifizierungsunterlagen für die neue Apothekenbetriebsordnung
Seit dem 22. September 2026 gilt die neue Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO, im Alltag oft Apothekenverordnung genannt): Im Botendienst müssen die Temperaturanforderungen bis zur Abgabe an den Empfänger eingehalten werden. COOL*SAFE ist TÜV-getestet und liefert Ihnen die Qualifizierungsunterlagen, die Sie Ihrem Amtsapotheker vorlegen können.
Der TÜV Rheinland hat die Temperatur im Medikament gemessen: Temperaturverlauf und Kühldauer im Bereich +2 bis +8 °C. Die TÜV-Berichte erhalten Sie auf Anfrage als Teil Ihrer Qualifizierungsunterlagen.
Alle COOL*SAFE-Kühltaschen, auch Protect M und Protect L
Gemessen im Medikament, nicht daneben
Neue Apothekenbetriebsordnung (Apothekenverordnung) seit 22.09.2026: § 17 Abs. 2 ApBetrO macht die Apothekenleitung im Botendienst für die Temperatur bis zur Abgabe verantwortlich.
Gilt für alle Arzneimittel nach ihren jeweiligen Lagerungsangaben, nicht nur für Kühlware.
Die Temperaturverantwortung endet nicht an der Apothekentür, sondern erst beim Empfänger.
Ihre Kühltasche gehört damit zu Ihrem Eignungsnachweis. Mit den Qualifizierungsunterlagen von COOL*SAFE legen Sie ihn fertig ab.
Warum Apotheken COOL*SAFE im Botendienst einsetzen
Kein Einfrieren
Patentierte räumliche Trennung von Medikament und Kühlakkus. In den TÜV-Messungen fiel die Medikamententemperatur nicht unter +2 °C.
Stundenlang im Bereich +2 bis +8 °C
Bis zu 17,40 Stunden (Protect M) und 18,52 Stunden (Protect L) bei 20 °C Außentemperatur. Auch bei 40 °C bleiben mehrere Stunden.
Sofort einsatzbereit
Kühlakkus mindestens 12 Stunden bei −18 °C einfrieren, einlegen, losfahren. Kein Antauen, keine Wartezeit vor der Tour.
Qualifizierungsunterlagen
TÜV-Berichte auf Anfrage, Datenblatt und Anleitung. Alles, was Sie Ihrem Amtsapotheker bei der Apothekenüberwachung vorlegen können.
Mehrere Touren am Tag
Mit einem zweiten Kühlakku-Set ist immer ein Set eingefroren, während das andere im Einsatz ist.
Einfach bestellen
Ab 1 Stück, keine Mindestbestellmenge. Bestellung und Apothekeneinkaufspreise per E-Mail.
Qualifizierungsunterlagen für Ihren Amtsapotheker
Bei der Apothekenüberwachung können Sie Ihrem Amtsapotheker (Pharmazierat) die Eignung Ihrer Kühllösung belegen. Diese Qualifizierungsunterlagen bekommen Sie von uns:
Qualifizierungsunterlage
Inhalt
Bezug
TÜV-Berichte
TÜV-getestet (Messungen des TÜV Rheinland): Temperatur im Medikament, Kühldauer im Bereich +2 bis +8 °C bei 20, 30 und 40 °C Außentemperatur
Vorsicht bei Prüfberichten: Bitte beachten Sie, dass selbst wenn Sie einen Bericht vorgelegt bekommen, dieser in der Praxis in der Regel bearbeitet ist, sodass er erwünschte und ideale Ergebnisse anzeigt, die nicht der Realität entsprechen. Entscheidend ist die tatsächlich gemessene Temperatur im Medikament, nicht die Lufttemperatur daneben. Prüfen Sie daher den Messort, die Starttemperatur des Medikaments, die Temperatur der Kühlakkus und die Umgebungsbedingungen. Worauf Sie dabei achten sollten, erfahren Sie in unserem Leitfaden Prüfberichte von Herstellern verstehen.
Ein Prüfbericht belegt nur, was unter seinen Messbedingungen getestet wurde. Wir legen unsere offen und empfehlen, bei jedem Bericht, auch bei dem eines anderen Herstellers, auf diese Punkte zu achten.
Prüfpunkt
Warum das wichtig ist
Bei COOL*SAFE
Messort
Die Lufttemperatur neben der Packung und die Temperatur im Medikament können abweichen.
Im Medikament
Testvolumen
Kleine Flüssigkeitsmengen reagieren schneller auf Temperaturänderungen als große oder feste Massen.
0,5 bis 1 ml Flüssigkeit
Starttemperatur des Medikaments
Ein Start bei +8 °C statt bei Kühlschranktemperatur verschafft einen Vorsprung im Kurvenverlauf.
+5 °C (±1 °C)
Starttemperatur der Kühlakkus
Nicht vollständig gefrorene Akkus verändern den Kurvenverlauf.
−18 °C
Kurvenverlauf
Der Bereich unter +2 °C muss sichtbar sein, nicht nur der Bereich bis +8 °C.
Vollständige Kurve, auch unter +2 °C
Messintervall
Grobe Intervalle können kurze Abweichungen zwischen den Messpunkten verbergen.
Alle 10 Sekunden
Umgebungstemperatur
Ein Test bei nur einer Temperatur sagt wenig über Sommer und Winter im Fahrzeug.
20, 30 und 40 °C
Maßgeblich sind die Messbedingungen im jeweiligen TÜV-Bericht. Weitere Ergebnisse: Testergebnisse.
Für Ihre Apothekenüberwachung: Legen Sie die Qualifizierungsunterlagen, die Messbedingungen und Ihre Arbeitsanweisung für den Botendienst gemeinsam in Ihr QM-Handbuch. Bei Rückfragen Ihres Amtsapothekers unterstützen wir Sie mit technischen Auskünften.
Protect M und Protect L: die richtige Tasche für Ihre Packungen
Protect M passt für mittlere Packungsgrößen, Protect L für große Packungen und größere Mengen. Für kleine Packungen gibt es Protect S. Im Verpackinator rechnen Sie nach, welches Modell Ihre Packungen aufnimmt.
Die Werte beruhen auf den Messungen des TÜV Rheinland (Protect M und Protect L). Die Werte hängen vom gemessenen Medikament ab. Planen Sie die Tourdauer mit Reserve, besonders im Sommer und bei Fahrzeugen ohne Klimaanlage. Für mehrere Touren am Tag: zweites Kühlakku-Set (für Protect L: Akku-Set mit 10 Akkus, PZN 18783095). Mehr dazu: Kühldauer verlängern.
Packungsmaße und Menge senden. Schreiben Sie uns die Maße Ihrer häufigsten Packungen und wie viele pro Tour mitfahren.
Modell und Unterlagen erhalten. Wir nennen Ihnen das passende Modell und senden die Qualifizierungsunterlagen: TÜV-Berichte und Datenblatt.
Bestellen und loslegen. Bestellung ab 1 Stück per E-Mail oder Telefon. Kühlakkus einfrieren, einlegen, ausliefern.
Häufige Fragen von Apotheken zur Botendienst-Kühltasche
Seit wann gilt die neue Apothekenbetriebsordnung (Apothekenverordnung) für den Botendienst?
Die Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO), im Alltag oft Apothekenverordnung genannt, wurde am 21.09.2026 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und gilt größtenteils seit dem 22.09.2026. Die Neufassung von § 17 Abs. 2 ApBetrO verpflichtet die Apothekenleitung, auch im Botendienst die für das Arzneimittel geltenden Temperaturanforderungen bis zur Abgabe an den Empfänger sicherzustellen.
Ist im Botendienst ein Datalogger vorgeschrieben?
Nach Auslegung der Fachpresse nein, nicht pauschal. § 17 Abs. 2 ApBetrO schreibt kein bestimmtes Gerät vor, verlangt aber, dass die Einhaltung der Temperaturanforderungen sichergestellt und nachvollziehbar ist. Dafür können Sie Ihrem Amtsapotheker die Qualifizierungsunterlagen der Kühltasche vorlegen. Die abschließende Bewertung liegt bei der zuständigen Aufsichtsbehörde.
Brauche ich Qualifizierungsunterlagen für eine Botendienst-Kühltasche?
Eine bestimmte Form schreibt die Verordnung dafür nicht vor. In der Praxis legen Apotheken Qualifizierungsunterlagen zur Eignung der Kühltasche im QM-System ab und können sie bei der Apothekenüberwachung dem Amtsapotheker vorlegen: Messberichte zu Temperaturverlauf und Kühldauer, Produktdatenblatt und Anleitung. COOL*SAFE stellt Ihnen diese Qualifizierungsunterlagen auf Anfrage bereit, einschließlich der TÜV-Berichte.
Ist die COOL*SAFE Kühltasche TÜV getestet, TÜV-geprüft und validiert?
TÜV getestet: Ja, der TÜV Rheinland hat COOL*SAFE-Taschen gemessen und Berichte zu Temperaturverlauf im Medikament und Kühldauer im Bereich +2 bis +8 °C ausgestellt. TÜV-geprüft: Eine Produktzertifizierung mit der Bezeichnung „TÜV-geprüft“ ist für Medikamenten-Kühltaschen nach Auskunft des TÜV nicht möglich, weil es dafür keine genormte Prüfung gibt. Validiert: Die TÜV-Messwerte sind die Grundlage, mit der Sie die Eignung der Tasche für Ihren Botendienst in Ihrem QM-System validieren. Die Berichte senden wir Ihnen auf Anfrage.
Worauf muss ich bei einem Prüfbericht für eine Botendienst-Kühltasche achten?
Auf die Messbedingungen: Wo wurde gemessen (im Medikament oder daneben), mit welchem Volumen, mit welcher Starttemperatur von Medikament und Kühlakkus, in welchem Messintervall und bei welcher Umgebungstemperatur, und ob die Kurve auch den Bereich unter +2 °C zeigt. Bei COOL*SAFE wird im Medikament gemessen, mit 0,5 bis 1 ml Flüssigkeit, Medikament bei +5 °C, Kühlakkus bei −18 °C und einem Messintervall von 10 Sekunden. Maßgeblich sind die Angaben im jeweiligen TÜV-Bericht.
Welche COOL*SAFE-Kühltasche eignet sich für den Botendienst?
Protect M für mittlere Packungsgrößen (Medikamentenaufnahme 19 × 6,5 × 17,2 cm) und Protect L für große Packungen und größere Mengen (22 × 12,5 × 19,5 cm). Welches Modell passt, hängt von den Packungsmaßen und der Menge pro Tour ab. Der Verpackinator auf cool-safe.de berechnet das.
Wie lange hält die Kühlung bei Protect M und Protect L?
Laut Produktdatenblättern im Bereich +2 bis +8 °C: Protect M 17,40 Stunden bei 20 °C, 11,25 Stunden bei 30 °C und 6,20 Stunden bei 40 °C. Protect L 18,52 Stunden bei 20 °C, 12,68 Stunden bei 30 °C und 4,82 Stunden bei 40 °C. Die Werte hängen vom gemessenen Medikament ab.
Wie bestellen Apotheken COOL*SAFE?
Ab einem Stück, ohne Mindestbestellwert, per E-Mail an innovations@artemed-products.com oder telefonisch unter 09195 9999 038. Die Apothekeneinkaufspreise erhalten Sie von uns per E-Mail.
Qualifizierungsunterlagen für Ihren Amtsapotheker anfordern
Schreiben Sie uns die Packungsmaße und die Menge pro Tour. Wir nennen das passende Modell und senden die Qualifizierungsunterlagen (TÜV-Berichte, Datenblatt) für Ihr QM-System. PZN für die Lauer-Taxe: Protect M 18174841, Protect L 18092178.
Hinweis: Diese Seite ist eine Produktinformation für Apotheken und keine Rechtsberatung. Verbindlich ist der Wortlaut der Apothekenbetriebsordnung in der jeweils geltenden Fassung und die Auslegung der zuständigen Aufsichtsbehörde. Stand: 14. Oktober 2026.